SICHER REISEN
Coronavirus - Aktuelle Informationen im ÜberblickSüdtirol ist weiße Zone. Genießen Sie wieder weitläufige Almen, einsame Gipfel, versteckte Kraftplätze, einzigartiges Essen und frische Luft. In Südtirol können Sie einen sicheren Urlaub verbringen. Mit unseren Antworten auf relevante Fragen weiter unten können Sie sich ein Bild der aktuellen Situation machen.
Die angegebenen Regelungen sind ausschließlich in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol gültig.
- Südtirol ist weiße Zone.
- Was Sie für die Einreise nach Südtirol aus EU-Ländern und den Schengenstaaten (Länder der Liste C) sowie zur Rückkehr in Ihr Heimatland beachten müssen, finden Sie hier.
- Unterkünfte sind geöffnet und garantieren Ihnen aufgrund der in Südtirol gültigen Sicherheitsmaßnahmen einen sicheren Aufenthalt. Für weitere Details kontaktieren Sie bitte die jeweilige Beherbergungsstruktur.
- Umweltschonend, bequem und praktisch: Entscheiden Sie sich für eine Anreise mit dem Zug und genießen Sie entspannte Urlaubsmomente von Anfang an.
- Innerhalb Südtirols kann man sich jederzeit und ohne Eigenerklärung frei bewegen.
- Das Tragen einer chirurgischen Maske im Freien ist nicht verpflichtend. Dennoch besteht weiterhin die Pflicht, eine chirurgische Maske dabei zu haben und immer dann zu tragen, wenn es zu Menschansammlungen kommt.
- Jegliche Bewegungstätigkeiten im Freien sind bei einem
- Der Detailhandel ist die ganze Woche über geöffnet. Das Tragen einer chirurgischen Maske während dem Einkaufen ist für Personen ab 6 Jahren Pflicht.
- Bars und Restaurants können laut ihren regulären Betriebszeiten geöffnet halten. Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen ist ein Green Pass notwendig.
- Öffentliche Verkehrsmittel und Seilbahnanlagen verkehren mit einer Kapazität von 80%. Das Tragen einerchirurgischen Maske bei Inanspruchnahme ist für Personen ab 6 Jahren Pflicht, allerdings wird das Tragen der FFP2-Maske weiterhin empfohlen. Beförderungsmittel mit offenen Fahrzeugen können mit 100%iger Kapazität genutzt werden.
- Der Besuch von Theatern, Kinos und Konzerthäusern ist mit Reservierung und Green Pass möglich.
- Der Zutritt zu Museen erfolgt nach Vorweisen des Green Pass.
- Schwimmbäder und Schwimmzentren im Freien sind geöffnet und sind ohne Green Pass zugänglich. Für die Benutzung gemeinschaftlicher Umkleideräume und Duschen in geschlossenen Räumen muss ein Green Passvorgewiesen werden.
- Fitnesszentren, Turnhallen, Wellnessanlagen und Hallenbäder in geschlossenen Räumlichkeiten sind geöffnet und können mit Green Passt besucht werden.
- Themen- und Vergnügungsparks sind mit Green Pass zugänglich.
- Veranstaltungen im Freien, darunter auch Dorf- und Wiesenfeste, können mit Green Pass besucht werden.
- Der Zutritt zu Messen, Tagungen und Kongressen erfolgt nach Vorweisen des Green Pass.
- für die Konsumation von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants, an den Tischen sitzend
- für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Umkleidekabinen und Duschen, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben
- für den Zutritt zu öffentlichen Hallenbädern, Thermalbäder, Turnhallen und öffentlichen Wellnessanlagen
- für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Schutzhütten, Berggasthäusern und Jugendherbergen
- für öffentliche Veranstaltungen, z. B. bei Dorf- und Wiesenfesten, und Wettkämpfen
- für Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen
- für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Ausstellungen
- für den Zutritt zu Messen, Konferenzen und Kongressen
- für den Zutritt zu Themenparks und Vergnügungsparks
- für den Zutritt zu Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen
Kinder unter 12 Jahren müssen bei den oben genannten Situationen keinen Grünen Pass vorweisen. Bis 31. August 2021 gilt in Südtirol als Alternative zum Green Pass ein Nasenflügeltest, z.B. für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen in Schutzhütten oder bei der Nutzung von gemeinschaftlichen Umkleidekabinen und Duschen in geschlossenen Räumen.
- für die Einreise nach Südtirol/Italien (ab 6 Jahren)
- Grundsätzlich gilt in Südtirol wie weltweit: Waschen und desinfizieren Sie sich häufig Ihre Hände, halten Sie einen Sicherheitsabstand zu Menschen, die nicht zu Ihren Angehörigen gehören, tragen Sie in geschlossenen Räumen immer einen Mund-Nasen-Schutz. Im Freien muss ein Mund-Nasen-Schutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann und wo es zu Menschenansammlungen kommt.
- Das Tragen einer chirurgischen Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen ist für Personen ab 12 Jahren Pflicht. Das Tragen der FFP2-Maske wird weiterhin empfohlen. Während Diensten an Personen, zum Beispiel bei Friseuren oder in Kosmetikstudios, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
- Hier finden Sie die Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe.
- Aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Südtirol finden Sie auf der Webseite der Südtiroler Landesverwaltung.
- Sollten Sie grippeähnliche Symptome aufweisen, gehen Sie auf keinen Fall zum Arzt oder ins Krankenhaus, sondern rufen die Telefonnummer +39 1500 an, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.
- Bei Gästeinformationen, die sich auf keine medizinischen oder organisatorischen Fragen beziehen, wählen Sie folgende Nummer: Südtirol Information Tel. +39 0471 999 999 (Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag: 9.00–12.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr. Samstag: 9.30–12.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr).
- Für Anrufer aus Italien, die medizinische und organisatorische Fragen haben: Die Grüne Nummer 800751751 ist täglich zwischen 8.00 und 20.00 Uhr erreichbar.
- Hier finden Sie mehr Informationen zum Green Pass und CoronaPass Südtirol.
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Stand: 07.08.2021 - Quelle: suedtirol.info
Diese Seite wird laufend aktualisiert. Aufgrund der aktuellen, sich ständig weiterentwickelnden Situation kann es zu temporären Abweichungen zu den neusten Bestimmungen kommen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol.